1. Männer
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Satzung des Sportvereins "Blau-Weiß" Perleberg e.V.

 

S A T Z U N G 

 

 DES SPORTVEREINS BLAU-WEIß PERLEBERG e.V. 

 

 ab November 2012

 

I. Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1   Name und Vereinsfarben

1. Der im Jahr 1990 gegründete Verein führt den Namen:

            Sportverein (SV) Blau/Weiß Perleberg e.V.

2. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Perleberg unter der laufenden

    Nummer 9 eingetragen.

3. Die Farben des Vereins sind „Blau“ und „Weiß“.

 

§ 2   Vereinszweck und Sitz

1. Der SV Blau/Weiß Perleberg e.V. (Körperschaft) mit Sitz in 19348 Perleberg, Hamburger Chaussee 30A verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der  Abgabenordnung.

2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.

 

§ 3   Gemeinnützigkeit

1. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie     eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an den Kreissportbung Prignitz e.V. in 19322 Wittenberge, Perleberger Straße 20, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 4   Rechtsgrundlage

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie aller Organe des Vereins werden

ausschließlich durch durch diese Satzung geregelt.

 

 

II. Mitgliedschaft

 

§ 5   Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden; unabhängig von ihrer  politischen Überzeugung, Religion oder Rasse.

Für Minderjährige ist die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter

erforderlich.

2. Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag und erfolgter Zustimmung des

Vorstandes bzw. der jeweiligen Abteilungsleitung erworben.

Bei einer eventuellen Ablehnung besteht keine Verpflichtung, dem Antragsteller

die Versagungsgründe mitzuteilen.

 

§ 6   Ehrenmitgliedschaft

1. Wer sich um den Verein oder die Förderung des Sports allgemein verdient gemacht hat, kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied des Vereins ernannt werden.

2. Die Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie die übrigen Vereinsmitglieder, sind aber von der Beitragspflicht befreit.

 

§ 7   Erlöschen der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Austritt, Streichung aus der Mitgliederliste, Ausschluss oder durch eigenen Tod.

2. Der Austritt muss spätestens einen Monat vor Quartalsende schriftlich dem Vorstand bzw. der jeweiligen Abteilungsleitung erklärt werden.

Der Austritt kann dann zum Quartalsende erfolgen, wenn alle Verpflichtungen dem Verein gegenüber erfüllt sind.

Der Mitgliedsausweis sowie alle vereinseigenen Sachen sind zurückzugeben.

3. Die Streichung aus der Mitgliederliste erfolgt, wenn ein Mitglied länger als

6 Monate seiner Beitragspflicht nicht nachkommt.

Die Beitragspflicht bleibt auch nach der Streichung bestehen.

4. Über einen Ausschluss eines Mitgliedes beschließt der Vorstand.      Bestehende Forderungen des Vereins (fehlende Beiträge, vereinseigene Sachen usw.) bleiben auch nach einem Ausschluss bestehen und können bei Nichtbegleichung nach einer angemessenen Frist eingeklagt werden. 

Gegen den Beschluss des Ausschlusses kann der Betroffene innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung schriftlich Widerspruch beim Vorstand einlegen.

Bis zu einer entgültigen Entscheidung ruhen sämtliche Rechte des Betroffenen.

 

§ 8   Wechsel innerhalb des Vereins

1. Der Wechsel eines Vereinsmitgliedes von einer Abteilung des Vereins in eine andere Abteilung kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen.

Der Wechsel ist dann von der neuen Abteilungsleitung an die alte Abteilungsleitung und den Vorstand zu melden.

 

 

III. Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

§ 9   Rechte der Mitglieder

1. Die Vereinsmitglieder sind insbesondere berechtigt:

a. den Sport aktiv auszuüben und dazu an allen Veranstaltungen des Vereins

teilzunehmen;

b. die Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe der hierfür getroffenen Bestimmungen zu benutzen;

c. an den Beratungen und Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung

teilzunehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

 

§ 10  Pflichten der Mitglieder

1. Die Vereinsmitglieder sind insbesondere verpflichtet:

a. die Satzung des Vereins zu befolgen;

b. die durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzten    Beiträge zu entrichten;

c. nicht gegen die Interessen des Vereins zu handeln.

 

§ 11  Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

1. Es werden Mitgliedsbeiträge für die Vereinskasse erhoben. 

Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung (siehe Anlage).

2. Die Mitgliedsbeiträge sind halbjährlich bis zum 31.03. bzw. 30.09. oder jährlich bis zum 31.03. des jeweils geltenden Jahres an die Vereinskasse zu entrichten.

Grundlage für die Bemessung sind die Mitgliederzahlen und die Höhe des

Mitgliedsbeitrages.

 

 

IV. Organe des Vereins

 

§ 12  Festlegung der Vereinsorgane

1. Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

§ 13  Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins zusammen.

2. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

3. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten und ordnungsgemäß geladenen Mitglieder.

Bei Stimmengleichheit gilt der zu fassende Beschluss als nicht zustande gekommen.

4. Der Mitgliederversammlung obligen insbesondere:

            a. Wahl des Vorstandes und der Revisionskommission

            b. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, des Kassenwartes/-in

                 und der Revisionskommission

            c. Entlastung des Vorstandes

            d. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

            e. Änderung der Satzung des Vereins

            f. Ernennung von Ehrenmitgliedern

            g. Auflösung bzw. Änderung des Zweckes des Vereins

5. Ausnahme: Eine Satzungsänderung beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder

6. Ausnahme: Eine Auflösung bzw. Änderung des Zweckes des Vereins bedarf der Zustimmung aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder

7. Alle Wahlen sind offen. Sie müssen jedoch auf Antrag von mindestens 10 % der  anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geheim erfolgen.

8. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende; im Verhinderungsfall einer seiner Stellvertreter bzw. ein Vorstandsmitglied.

9. Innerhalb eines Geschäftsjahres findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt.

Über die Dringlichkeit einer weiteren Mitgliederversammlung entscheidet der

Vorstand. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung spätestens 14 Tage vorher schriftlich, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, ein.

 10. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden oder einer seiner Stellvertreter bzw. einem Vorstandsmitglied und dem Schriftführer und einem bestelltem Mitglied zu unterzeichnen ist.

 

§ 14  Vorstand

1. Die Zusammensetzung des Vorstandes sieht wie folgt aus:

            a. Vorsitzende/r

            b. Erste/r stellvertretende/r Vorsitzende/r

            c. Zweite/r stellvertretende/r Vorsitzende/r

            d. Kassenwart/-in

            e. Jugendwart/-in

            f. Schriftführer/-in; Pressewart/-in

Nach außen wird der verein durch jeweils 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter stets die/der Vorsitzende/r oder einer seiner Stellvertreter/-innen. 

2. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Wählen können nur die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Vereins. Die Wahl erfolgt für die Dauer von 3 Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig.

3. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig.

4. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit.

    Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

5. Über die Vorstandsitzungen sind Protokolle zu fertigen.

6. Der Vorsitzende ist berechtigt, zu den Sitzungen des Vorstandes weitere mit

            Vereinsfunktionen betraute Mitglieder einzuladen

 

§ 15  Revisionskommission 

1. In die Revisionskommission müssen mindesten 2 Mitglieder des Vereins gewählt werden.

2. Die Wahl hat so zu erfolgen, dass alle 2 Jahre ein Mitglied der Revisionskommission neu gewählt werden muss.

3. Die Mitglieder der Revisionskommission dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.

4. Es sind nach Ihrer Befähigung geeignete Mitglieder auszuwählen.

5. Die Mitglieder der Revisionskommission sind berechtigt, Einblick in die

Kassenunterlagen des Vereins zu nehmen.

6. Durch die Mitglieder der Revisionskommission werden mindestens einmal jährlich Kassenprüfungen vorgenommen.

7. Über die durchgeführten Kassenprüfungen ist auf der Mitgliederversammlung ein Bericht vorzulegen.

 

 

V. Allgemeine Schlussbestimmungen  

 

§ 16  Geschäftsjahr

1. Geschäftsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr. 

 

§ 17  Inkrafttreten

1. Diese Satzung tritt am Tage Ihrer Beschlussfassung in Kraft.

2. Gleichzeitig tritt die bis dahin gültige Satzung außer Kraft.

 

Perleberg, den 23.11.2012

 

 

Vorsitzende/r                      1. stellv. Vorsitzende/r                    2. stellv. Vorsitzende/r

 

 

Kassenwart/-in                    Jugendwart/-in                                Schriftführer/-in/Pressewart/-in

 

 

Anlage

 

Zu III. Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

§ 11 Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

 

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wurde auf Beschluss der Mitgliederversammlung des

SV Blau/Weiß Perleberg vom 23. November 2001 wie folgt festgelegt:

 

 

bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 1,00 € / pro Monat

 

über dem 18. Lebensjahr:                  1,60 € / pro Monat

 

 

 

 

 

SV Blau/Weiß Perleberg e.V.

 

Sparkasse Prignitz

 

BLZ   160 510 01

 

Kto.-Nr. 1311 00 1898

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