Impressum

  |  

Mitgliedsbeiträge

  |  

Aufnahmeantrag

  |  

Satzung

  |  

Kontakt

  |  

Sie sind hier:  >> Startseite 


Satzung

S A T Z U N G

Des Sportvereins ’’Blau – Weiß’’ Perleberg e.V.


1. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Name, Sitz und Vereinsfarben

1. Der im Jahr 1990 gegründete Verein führt den Namen:
Sportverein ’’Blau – Weiß’’ Perleberg e.V.

2. Er hat seinen Sitz in Perleberg und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Perleberg unter der laufenden Nummer 9
eingetragen.

3. Die Farben des Vereins sind blau und weiß.

§ 2 Vereinszweck, Mitgliedschaft

1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sportes auf gemeinnütziger Grundlage.

2. Der Verein ist Mitglied im Kreissportbund Prignitz e.V. und im Landessportbund Brandenburg e.V.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt in erster Linie gemeinnützige Ziele; seine Tätigkeit und bestehendes Vermögen dienen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Bestehendes Vermögen darf nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3. Es darf kein Mitglied durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, begünstigt werden.

4. Die Mitglieder des Vereins haben keinen Anteil am Vereinsvermögen und haben weder bei Ihrem Austritt aus dem Verein noch bei der Auflösung desselben irgendwelche Ansprüche am Vereinsvermögen.

5. Zuwendungen an den Verein aus zweckgebundenen Mitteln des Kreissportbundes Prignitz e.V. und/oder des Landessportbundes Brandenburg e.V. oder einer anderen Einrichtung oder Behörde dürfen nur für die vorgeschriebenen Zwecke verwendet werden.

6. Bei Auflösung des Vereins fällt das bestehende Vermögen an den Kreissportbund Prignitz e.V. zur Förderung der Nachwuchsarbeit in den bestehenden Vereinen des Landkreises Prignitz.

§ 4 Rechtsgrundlage

1. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie aller Organe des Vereins werden ausschließlich durch diese Satzung geregelt.

2. Mitgliedschaft

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden; unabhängig von ihrer politischen Überzeugung, Religion oder Rasse. Für Minderjährige ist die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

2. Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag, nach Zustimmung des Vorstandes, erworben. Der Vorstand ist bei einer eventuellen Ablehnung nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Versagungsgründe mitzuteilen.

§ 6 Ehrenmitgliedschaft

1. Wer sich um den Verein oder die Förderung des Sportes allgemein verdient gemacht hat, kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied des Vereins ernannt werden.

2. Die Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie die übrigen Vereinsmitglieder, sind aber von der Beitragspflicht befreit.

§ 7 Erlöschen der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Austritt, Streichung aus der Mitgliederliste Ausschluss oder durch eigenen Tod.

2. Der Austritt muss spätestens einen Monat vor Quartalsende schriftlich dem Vorstand erklärt werden. Der Austritt kann dann zum Quartalsende erfolgen, wenn alle Verpflichtungen dem Verein gegenüber erfüllt sind. Der Mitgliedsausweis sowie alle vereinseigene Sachen sind zurückzugeben.

3. Die Streichung aus der Mitgliederliste erfolgt, wenn ein Mitglied länger als 6 Monate seiner Beitragspflicht nicht nachkommt Die Beitragsschuld bleibt auch nach der Streichung bestehen.

4. Über einen Ausschluss eines Mitgliedes beschließt der Vorstand.Bestehende Forderungen des Vereins (fehlende Beiträge, vereinseigene Sachen) bleiben auch nach einem Ausschluss bestehen und können bei Nichtbegleichung nach einer angemessenen Frist eingeklagt werden. Gegen den Beschluss des Ausschlusses kann der Betroffene innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung schriftlich Widerspruch beim Vorstand einlegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ruhen sämtliche Rechte des Betroffenen.

§ 8 Wechsel innerhalb des Vereins

1. Ein Wechsel eines Vereinsmitgliedes von einer Abteilung des Vereins in eine andere Abteilung kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Mit einem Abteilungswechsel muss ein Wechsel der Sportart verbunden sein.

2. Der Antrag auf Wechsel der Abteilung ist schriftlich an die neue Abteilungsleitung zu richten. Diese unterrichtet umgehend den Vorstand und die alte Abteilungsleitung.

3. Die neue Abteilungsleitung entscheidet über den Wechsel und teilt ihre Entscheidung der/dem Betroffenen, der alten Abteilung und dem Vorstand mit.

4. Einer Begründung für die Entscheidungsfindung bedarf es nicht.

3. Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 9 Rechte der Mitglieder

1. Die Vereinsmitglieder sind insbesondere berechtigt:
a. den Sport aktiv auszuüben und dazu an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen;
b. die Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe der hierfür getroffenen Bestimmungen zu benutzen;
c. an den Beratungen und Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung teilzunehmen und von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

§ 10 Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitglieder des Vereins sind insbesondere verpflichtet:
a. die Satzung des Vereins, des Kreissportbundes Prignitz e.V. sowie des Landessportbundes Brandenburg e.V. zu befolgen;
b. die durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten;
c. nicht gegen die Interessen des Vereins zu handeln.

§ 11 Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

1. Es werden Mitgliedsbeiträge für die Vereinskasse erhoben.Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. (siehe Anlage)

2. Die Mitgliedsbeiträge sind halbjährlich bis zum 31.03. bzw. 30.09. oder jährlich bis zum 31.03. des jeweils geltenden Jahres durch die Abteilungen an den Kassenwart zu entrichten. Grundlage für die Bemessung sind die Mitgliederzahlen (Statistik Dezember des Vorjahres) und die Höhe des Mitgliedsbeitrages.

4. Organe des Vereins

§ 12 Festlegung der Vereinsorgane

1. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand

§ 13 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den erschienenen stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins zusammen.

2. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

3. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der erschienenen, ordnungsgemäß geladenen Mitglieder.Bei Stimmgleichheit gilt der zu fassende Beschluss als nicht zustande gekommen.

4. Der Mitgliederversammlung obligen insbesondere:
a. Wahl des Vorstandes und der Revisionskommission
b. Entgegennahme der Rechenschaftsberichte des Vorstandes und der Revisionskommission und des Finanzberichtes des Kassenwartes
c. Entlastung des Vorstandes und der Revisionskommission
d. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
e. Änderung der Satzung des Vereins
f. Ernennung von Ehrenmitgliedern
g. Auflösung bzw. Änderung des Zweckes des Vereins

5. Ausnahme: Eine Satzungsänderung beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder

6. Ausnahme: Eine Auflösung bzw. Änderung des Zweckes des Vereins bedarf der Zustimmung aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

7. Alle Wahlen sind offen. Sie müssen jedoch auf Antrag von mindestens 10 % der anwesenden Mitglieder geheim erfolgen.

8. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende; im Verhinderungsfall einer seiner Stellvertreter bzw. ein Vorstandsmitglied

9. Innerhalb eines Geschäftsjahres findet mindestens eine ordentliche Mitglieder-versammlung statt. Über die Dringlichkeit einer weiteren Mitgliederversammlung entscheidet der Vorstand. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung spätestens 14 Tage vorher schriftlich, unter der Bekanntgabe der Tagesordnung, ein.

10. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 14 Vorstand

1. Die Zusammensetzung des Vorstandes sieht wie folgt aus:
a. Vorsitzender
b. Erster stellvertretender Vorsitzender
c. Zweiter stellvertretender Vorsitzender
d. Kassenwart
e. Jugendwart
f. Schriftführer/Pressewart

Nach außen wird der Verein durch jeweils 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter stets den Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter.

2. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Wählen können nur die stimmberechtigten anwesenden Mitglieder des Vereins. Die Wahl erfolgt für die Dauer von 3 Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig.

3. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsdauer (aus welchen Gründen auch immer) aus, so kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Ersatzmann kooptieren.

4. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig.

5. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

6. Über die Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu fertigen.

7. Der Vorsitzende ist berechtigt, zu den Sitzungen des Vorstandes weitere, mit Vereinsfunktionen betraute Mitglieder, einzuladen.

§ 15 Revisionskommission

1. In die Revisionskommission müssen mindestens 2 Mitglieder des Vereins gewählt werden.

2. Die Wahl hat so zu erfolgen, dass alle 2 Jahre ein Mitglied der Revisionskommission neu gewählt werden muss.

3. Die Mitglieder der Revisionskommission dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein.

4. Es sind nach Ihrer Befähigung geeignete Mitglieder auszuwählen.

5. Die Revisionskommission ist berechtigt, Einblicke in die Kassenunterlagen des Vereins zu nehmen.

§ 16 Kassenprüfungen

1. Durch die Revisionskommission des Vereins werden jährlich Kassenprüfungen vorgenommen.

2. Jährlich wird bei der Mitgliederversammlung ein Prüfbericht vorgelegt.

5. Allgemeine Schlussbestimmungen

§ 17 Geschäftsjahr

1. Geschäftsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr.

§ 18 Inkrafttreten

1. Diese Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft

2. Gleichzeitig tritt die bis dahin gültige Satzung außer Kraft.

Perleberg, den 20.11.1998


Vorsitzender
1. stellv. Vorsitzender
2. stellv. Vorsitzender
Kassenwart
Jugendwart
Schriftführer/Pressewart

 

Impressum

  |  

Mitgliedsbeiträge

  |  

Aufnahmeantrag

  |  

Satzung

  |  

Kontakt

  |